Videosprechstunde gemäß § 365 SGB V / Anlage 31b BMV-Ä · Stand: 2026-10-v6
Diese Bedingungen sind vollständig in deutscher Sprache und ohne vorherige Anmeldung abrufbar (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Anlage 31b).
Der Dienst ermöglicht die synchrone, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Videosprechstunde zwischen Vertragsarzt und Patient. Es wird keine Werbung geschaltet.
Die Bild- und Tonübertragung ist über den gesamten Übertragungsweg Ende-zu-Ende verschlüsselt (AES-256-GCM, Verfahren nach Stand der Technik gem. BSI TR-02102). Der Sitzungsschlüssel wird im Browser der Arztpraxis erzeugt und den Teilnehmern ausschließlich als Bestandteil des Einladungslinks (URL-Fragment) übermittelt; er wird zu keinem Zeitpunkt an Server des Diensteanbieters übertragen. Behandeln Sie den Einladungslink daher vertraulich. Der Vermittlungsserver leitet ausschließlich verschlüsselte Datenpakete weiter und kann die Inhalte der Videosprechstunde weder einsehen noch speichern. Es findet keine Aufzeichnung statt. Verbindungs-/Metadaten werden ausschließlich zur Durchführung verarbeitet und spätestens drei Monate nach der Videosprechstunde automatisch gelöscht; bei im Voraus gebuchten Terminen beginnt diese Frist erst am Termin, nicht bei der Buchung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU.
Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig. Vor Beginn willigt der Patient gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO in die Datenverarbeitung ein. Die Einwilligung kann jederzeit formlos gegenüber der Praxis, kostenfrei und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; eine berechtigte Person der Praxis bestätigt den Wunsch mit der Patientin bzw. dem Patienten und löscht die Termindaten dann umgehend.
Die Videosprechstunde findet in geschlossenen Räumen statt, die eine angemessene Privatsphäre sicherstellen. Zu Beginn stellen sich alle anwesenden Personen vor. Der Patient kann ohne Registrierung teilnehmen. Der Dienst unterstützt auch Sprechstunden mit mehr als zwei Teilnehmern (z. B. unter Einbeziehung einer Pflege- oder Betreuungskraft oder als Gruppen-/Fallkonferenz) bis zur je Sitzung festgelegten Höchstzahl; jede teilnehmende Person erhält einen eigenen, persönlichen Einladungslink. Er gilt nur für diese Person und nur zeitlich begrenzt bis kurz nach dem Termin; bis dahin kann er erneut geöffnet werden und führt dann wieder in den Wartebereich. Praxispersonal kann über einen Zweitzugang Termine und Einladungslinks vorbereiten; dieser Zugang dient ausschließlich organisatorischen Zwecken — eine Videosprechstunde selbst wird darüber nicht durchgeführt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 31b BMV-Ä).
Aufzeichnungen erfolgen grundsätzlich nicht. Sofern eine Dokumentation ausnahmsweise vorgesehen wäre, ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung.
Aktueller Browser mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher; eine stabile Internetverbindung. Die Bild- und Tonqualität passt sich an Schwankungen der Verbindung an.
Anbieter der Videosprechstunde gegenüber den Nutzenden ist die behandelnde Praxis (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO); sie betreibt den Dienst. Die Software stellt die benisa GmbH bereit und pflegt sie (Softwarepflege, als Auftragsverarbeiter). Die vollständigen Anbieterangaben dieser Installation finden Sie im Impressum und in den Datenschutzhinweisen.